Gemeinderat Filderstadt | Haushaltsberatungen und -anträge der FDP Gemeinderatsfraktion

Haushaltsanträge der FDP-Fraktion zum Doppelhaushalt 2024/2025
1. Keine Gewerbesteuererhöhung

Da wir auf Grund mangelnder Gewerbeflächen sowie langer Planungszeiträume sowohl für ortsansässige als auch an Filderstadt interessierte Unternehmen nicht die besten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bieten, wodurch bereits Firmen abgewandert sind, dürfen wir die Unternehmen nicht noch zusätzlich durch eine Gewerbesteuererhöhung belasten. Um wenigstens in diesem Bereich Planungssicherheit zu geben, soll eine Gewerbesteuererhöhung auch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ausgeschlossen werden.

2. Kreditaufnahme soweit wie möglich reduzieren
2a. Weniger Grunderwerb auf Pump

Auf Grund der aktuellen Zinslage, sollten so wenig Schulden wie möglich aufgenommen werden. Denn sonst reduziert die Zinsbelastung die Spielräume künftiger Haushalte und Generationen. Um die zur Liquiditätssicherung nötige Schuldenaufnahme zu reduzieren, soll daher der Haushaltsansatz für den Grunderwerb in den Jahren 2024 und 2025 um jeweils 1,3 Millionen € verringert werden (- 500 Tsd. € allgemeiner Grunderwerb; - 500 Tsd. € Sanierungsgebiet Bernhausen; - 300 Tsd. € Sanierungsgebiet Plattenhardt). In der Erwartung, dass sich die Zinssituation in Zukunft auch wieder entspannt, soll an den Ansätzen zum Grunderwerb in der mittelfristigen Finanzplanung vorerst keine Änderung vorgenommen werden.

2b. Sparschwein schlachten, statt Schulden machen

Zudem soll dem Gemeinderat eine Liste der städtischen Grundstücke (mit Darstellung des jeweiligen Grundstückswertes) vorgelegt werden, mit einem Vorschlag, welche Flächen zur Reduzierung der notwendigen Schuldenaufnahme veräußert werden könnten. Die geplanten Kreditermächtigungen sind entsprechend des Wertes der sodann beschlossenen Grundstücksveräußerung zu reduzieren.

3. Umlandkommunen an ESG-Erweiterung beteiligen

Mit dem Geislinger Urteil zur Schulsanierung (Az.: 9S3232/21) im Rücken soll die Stadtverwaltung auf die Umlandkommunen, deren Schülerinnen und Schüler das Elisabeth-Selbert-Gymnasium (ESG) besuchen, zugehen und eine angemessene finanzielle Beteiligung für die dortigen aktuell geplanten Baumaßnahmen erwirken.

4. Zusätzliche Flächen über Ergänzungssatzungen bereitstellen
4a. Einreihige Bebauung an der Echterdinger Straße

Um die schon vorhandene Erschließung und Infrastruktur effizient und nachhaltig zu nutzen, soll für eine einreihige Bebauung an der Echterdinger Straße zwischen Nord-West-Umfahrung und Stetter Weg eine Ergänzungssatzung erstellt und beschlossen werden.

4b. Einreihige Bebauung an der Reutlinger Straße

Um die schon vorhandene Erschließung und Infrastruktur effizient und nachhaltig zu nutzen, soll für eine einreihige Bebauung an der Reutlinger Straße zwischen Penny und Kreuzung Seestraße eine Ergänzungssatzung erstellt und beschlossen werden.

4c. Gewerbefläche südlich Hugo Boss

Im Zuge der abflauenden Konjunktur ist es umso wichtiger bestehende Firmen zu halten und ihnen bei Bedarf ein zusätzliches Flächenangebot zu machen sowie neue Firmen anzusiedeln. Dabei bietet sich die Fläche südlich der Firma Hugo Boss, die bereits im Flächennutzungsplanverfahren diskutiert wurde, auf Grund der Lage an. Diese Fläche soll daher über eine Ergänzungssatzung für die bestehende und künftige Unternehmen in Filderstadt verfügbar gemacht werden.

5. Wasser als wertvolles Gut
5a. Grauwassernutzung für Toilettenspülungen

Um das kostbare Gut Wasser nicht unnötig zu verschwenden, soll bei künftigen städtischen Gebäudeplanungen die Verwendung von Grauwasser in Toiletten geprüft und in die Planung miteinbezogen werden.

5b. Mehr Wasserspender und Beschattung im Stadtgebiet

Um den steigenden Temperaturen im Zuge des Klimawandels Rechnung zu tragen und die Bevölkerung – insbesondere vulnerable Gruppen – vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, sollen im gesamten Stadtgebiet Wasserspender und beschattete Plätze eingerichtet werden.

6. Kindertagespflege stärken
6a. Kindertagespflege im Familienpass berücksichtigen

Da die Kindertagespflege eine wichtige und notwendige Säule in der frühkindlichen Betreuung und Bildung spielt, sollte auch sie in den Richtlinien des Familienpasses der Stadt Filderstadt berücksichtigt werden. (unter Vorbehalt)

6b. Vorratsbeschluss zur Einrichtung von TiagR-Gruppen

Um den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in der Kindertagespflege zu beschleunigen, soll die Genehmigung und Übernahme der Mietkosten bei Gruppen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TiagR) bei Erfüllung des beschlossenen Filderstädter Qualitätsstandards und einer ortsüblichen Miete nach dem aktuellen Mietspiegel automatisch erfolgen.

7. Ausleihe von IT-Equipment für Vereine

Um die Digitalisierung der Vereine zu fördern und neue Formate zu ermöglichen sowie nur selten genutzte IT-Ausstattung (z.B.: Beamer) effizient zu nutzen, soll den Filderstädter Vereinen die kostenlose Ausleihe solcher Geräte ermöglicht werden.

8. Cybersicherheitskonzept erstellen

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Stadtverwaltung nimmt die Anzahl an Einfallstoren sowie der mögliche Schaden immer weiter zu. Automatisierte Cyberangriffe führen dabei immer häufiger zum Erfolg für die Angreifer. Deshalb soll die digitale Sicherheitsarchitektur der Stadtverwaltung extern überprüft und bei Bedarf ein Cybersicherheitskonzept erstellt und implementiert werden.

9. Stellenneutralität

Die Zahl der Personalstellen in der Stadtverwaltung Filderstadt nehmen kontinuierlich zu und haben mit 1.063 Bediensteten im Stellenplan 2024/2025 einen neuen Rekord erreicht. Damit machen die Personalkosten mehr als 30 % der jährlichen Aufwendungen aus. Gleichzeitig sorgen der demographische Wandel und der Fachkräftemangel dafür, dass immer mehr Stellen nicht besetzt werden können. Hinzu kommt, dass 158 städtische Mitarbeitende in den nächsten sechs Jahren in den Ruhestand gehen. Um diesen gegenläufigen Trends entgegenzuwirken, soll künftig bei jeder neuen Stellenschaffung aufgezeigt und mit beschlossen werden, welche Stelle in den nächsten fünf Jahren aus dem Stellenplan gestrichen werden soll. Dabei ist auch darzustellen, wie die Aufgabe der zu streichenden Stelle kompensiert werden kann.